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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Christus Centrum Tostedt e.V.

1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen von CHRISTUS CENTRUM TOSTEDT E.V. (im folgenden CCT genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, gelten nur im Falle schriftlicher Bestätigung durch CCT.

Gemäß § 355 BGB hat ein Privatverbraucher Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen. Es wird jedem Privatverbraucher (gem. § 13 BGB) durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt. Sie haben nach Erhalt der Ware zwei Wochen lang die Möglichkeit, die bestellten Artikel zurückzusenden. Das Rückgaberecht wird durch die fristgerechte Absendung der erhaltenen Waren ausgeübt. Der Kaufvertrag wird damit aufgelöst und wir erstatten Ihnen unverzüglich den Kaufpreis zurück, sofern dieser bereits gezahlt wurde. Zur Wahrung der Rücksendefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
(siehe link "Widerrufsrecht")

2. Vertragsschluss
Angebote von CCT erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit CCT von Dritten gefertigte Komponenten liefert.
Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Lieferzeit, Teillieferungen
Die in der schriftlichen Auftragsbestätigung von CCT angegebenen Lieferzeiten sind ca.-Zeiten. Gerät CCT in Verzug, so haftet CCT für den durch den Verzug entstandenen Schaden des Vertragspartners nur, wenn der Verzug aufgrund Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstanden ist oder durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von CCT verursacht wurde. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Vertragspartner auch nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nur verlangen, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder im Fall leichter Fahrlässigkeit auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhte.
Bei Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, von Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder aufgrund sonstiger, von CCT nicht zu vertretender Umstände ist CCT berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind ausgeschlossen.

CCT ist zu Teillieferungen berechtigt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung ohne sonstige Nebenleistungen. In den Preisen sind nicht die Kosten und Nebenkosten des Versandes wie Porto, Verpackung, Fracht, Zustellgebühren etc. enthalten. Diese Kosten werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung gestellt.
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlusts gelieferter Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von CCT auf den Vertragspartner über.

Rechnungen von CCT sind, soweit nicht Vorkasse vereinbart wurde, 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung rein netto ohne Skonti und sonstige Abzüge zahlbar, spätestens jedoch unverzüglich nach Erhalt der Lieferungen von CCT. Im Falle von Teillieferungen gemäß 3.3 ist nur der anteilige Kaufpreis zahlbar.

5. Gewährleistung
Im Falle von Mängeln der Vertragswaren ist CCT nach seiner Wahl zunächst zum Umtausch der fehlerhaften Ware berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung CCT schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind CCT unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- oder Rügepflichten der 377, 378 HGB bleiben unberührt.

Der Vertragspartner ist vor Durchführung der Gewährleistung verpflichtet, CCT die Prüfung des reklamierten Gegenstands zu gestatten, und zwar nach Wahl von CCT entweder beim Käufer oder bei CCT. Verweigert der Vertragspartner die Überprüfung, dann wird CCT von der Gewährleistung frei.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Gleiches gilt im Falle von Schäden, die durch den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen entstehen, deren Kompatibilität CCT nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat.

6. Haftung
Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche des Vertragspartners gegenüber CCT, unabhängig von deren Rechtsgrund, wegen Mängeln oder Fehlern der Vertragswaren sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den Vertragswaren selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind). Ferner sind ausgeschlossen Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, insbesondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, einschließlich eines Verschuldens bei Vertragsschluss. Das gleiche gilt für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Die vorgenannten Haftungsausschlüsse gelten jedoch nicht, sofern CCT oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt im Falle einer Schadensersatzpflicht von CCT nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen von CCT erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Ist der Vertragspartner Kaufmann, dann geht das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und Rechten ("Vorbehaltsware") erst mit Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung auf den Vertragspartner über

Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. CCT ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. CCT kann dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

8. Rechte Dritter
CCT wird den Vertragspartner von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechtes oder Urheberrechtes freistellen, sofern der Vertragspartner CCT von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und CCT alle erforderlichen rechtlichen und technischen Abwehrmaßnahmen, insbesondere Änderung oder Austausch gelieferter Ware, ermöglicht hat. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

9. Export
Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Falle eines Exports der Vertragswaren die Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts zu beachten. Dies gilt gleichermaßen für die Lieferung in Länder, an Empfänger oder zu Zwecken, von welchen der Vertragspartner weiß oder wissen muss, dass sie der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrolle unterliegen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. (siehe link „Datenschutz“)

11. Software
Für von CCT mitgelieferte, nicht von CCT selbst hergestellte Software gelten die 69a bis 69g Urheberrechtsgesetz und gegebenenfalls die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.

12. Verschiedenes
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz vom "CCT". Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

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